5. Gebot

07.03.2004 | 09:24

Dr. D. Ackermann

5. Du sollst nicht töten.

 

Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen.

 

"Die 6 Millionen gemordeten Juden würden noch leben, wenn England und Frankreich 1936 durch eine Intervention gegen Deutschland eingegriffen hätten. Sie hätten die Shoah an den Juden verhindern kön-nen." So sagte es, liebe Gemeinde, ein Rabbiner aus Osnabrück. Und dann fügte er leise hinzu: "Man muss manchmal das 5. Gebot brechen, um es einzuhalten."
Diese Äußerung gibt mir zu denken. Gibt es Situationen, liebe Gemeinde, in denen gegen das Tötungs-verbot verstoßen werden kann, ja sogar muss? Gibt es Grenzfälle, in denen ein Krieg unvermeidlich ist, um schlimmere Kriege zu verhindern? Bedeutet das nicht eine gefährliche Rechtfertigung des Tötens mit dem oft pervertierenden Argument, man müsse das kleinere Übel wählen?

Diese Fragen wurden und werden gestellt. Ich erinnere mich noch gut an die heftigen Diskussionen 1991 an der Kieler Universität während des ersten amerikanischen Irakfeldzugs. Dann, schon selbst Militärgeist-licher, wieder an die Diskussionen im Zusammenhang der NATO-Luftschläge gegen die jugoslawischen Streitkräfte im Kosovo, aber dann schon viel gemäßigter und gelassener im Tone als noch 1991, ge-schweige denn in den achtziger Jahren. Seither ist die Diskussion weitgehend verstummt. Sieht man ein-mal von den Streiterein im Zusammenhang des zweiten Irakfeldzugs ab, an dem die Bundeswehr nicht beteiligt war, ist die Diskussion um die Berechtigung von militärischen Einsätzen in Deutschland fast auf akademische Zirkel begrenzt und das obwohl die Zahl der Einsätze und der eingesetzten Soldaten in den letzen Jahren angestiegen ist: Kuwait, Kenia, Dschibuti, Kabul und jetzt auch Kundus in Afghanistan, und auch für unser Engagement auf dem Balkan zeichnet sich kein Ende ab.

Daher bleibt die Frage virulent:
Kann es Situationen geben, in denen man das 5. Gebot nur halten könne, indem man es bricht? Stimmt das? Oder sind solche Versuche nur Verrenkungsauslegungen, die den wahren Gehalt des Gebots umzu-deuten versucht.

Um es gleich vorweg zu sagen. Aus dem 5. Gebot lässt sich weder eine Erlaubnis noch ein Verbot des Tötens im Krieg erschließen.

Das zeigt uns ein Blick auf den geschichtlichen Zusammenhang, in dem die zehn Gebote entstanden sind:

Die Autoren der zehn Gebote hatten vor 2700 Jahren nur eines im Sinn: Sie wollten das friedliche Zu-sammenleben von Nomadenstämmen in Israel erhalten und regeln. Die zehn Gebote regeln also nur das Binnenverhältnis einer Gesellschaft.
Um den Schutz des Lebens der Stammesmitglieder zu gewährleisteten, erlassen sie ein Tötigsverbot. Sie benutzen dabei das hebräische Wort „razach“. Und dieses Wort bezeichnet, wie man aus den „Ausfüh-rungsbestimmungen“ in 4 Mose 35 ersehen kann, sowohl das heimtückische Ermorden Unschuldiger wie auch die fahrlässige Tötung derselben. Offensichtlich fielen im Zuge der damals üblichen Blutrache Un-schuldige und vor allem sozial Schwache wie Witwen, Waisen, Kranke, Arme und Leidende der Gewalt zum Opfer. Dem wollten die Verfasser Einhalt gebieten, indem sie mahnten: Gott will Leben und keine Tötung! Respektiert das Lebensrecht jedes Menschen! Jeder Mensch verdankt sich dem Atem Gottes. Sein Blut gehört Gott und nicht menschlicher Willkür. Er ist gottbildlich und Gottes Stellvertreter und darf deshalb nicht vernichtet werden. Du sollst nicht töten, denn der andere ist wie Du!
Es geht also um den prinzipiellen Schutz des menschlichen Lebens der Stammesgenossen. Und das gilt für alle Arten des Tötens, sei es das absichtliche, sei es das fahrlässige. Deshalb griffe eine Übersetzung der hebräischen Wörter mit Du sollst nicht morden zu kurz.

Allerdings: „razach“ bedeutet in der Tat nicht das gesetzlich legitimierte Töten, etwa im Krieg oder in der Justiz. Dafür benutzten die Hebräer andere Bezeichnungen.
Der Rückschluss aber, dass die Autoren des fünften Gebots gesetzlich zugelassenes und staatlich legiti-miertes Töten wie z. B. im Krieg oder in der Justiz ausdrücklich erlauben oder sogar gebieten, greift eben-so zu kurz wie die gegenteilige Behauptung, es verböte solches Handeln. Das fünfte Gebot erlaubt weder noch verbietet es das Töten im Krieg. Es sagt schlichtweg nichts darüber.

Dass aber auch staatlich autorisierte Tötung moralisch verwerflich sein kann und mit der gleichen Vokabel bezeichnet wird wie im fünften Gebot, dafür gibt uns eine Erzählung aus dem 1. Buch der Könige im 21. Kapitel ein anschauliches Beispiel: Hier wird berichtet, wie der Israelitische König Ahab den frommen Landmann Naboth seinen Weinberg abkaufen möchte. Dieser weigert sich. Der König ist ratlos und ha-dert mit seinem Schicksal. Als seine Frau, die phönizische Königstochter Isebel, von diesem Vorfall er-fährt, ergreift sie sofort Maßnahmen. Aus phönizischer Sicht stellt die Weigerung des Verkaufs einen Ver-stoß gegen die königliche Autorität dar. Daher lässt die Königin den Weinbergbesitzer Nabot wegen Kö-nigslästerung anklagen. Nabot wird durch einen juristischen Trick nach Recht und Gesetz zum Tode ver-urteilt und hingerichtet. Dieses Vorgehen zieht Kreise. Der Prophet Elia hört davon und tritt schnur-stracks den Weg zum König an. Er tritt ihm in Gottes Auftrag entgegen und sagt ihm geradewegs zu: „Du hast getötet und dazu noch fremdes Erbe geraubt.“

Wer also wie dieser König einen anderen nach Recht und Gesetz durch andere töten lässt und sich weder an der Verurteilung noch am Töten selbst beteiligt, für den gilt auch: er hat ihn getötet und sich schuldig gemacht.

„Du sollst nicht töten!“ das umschließt also alle Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt den Tod ande-rer Menschen veranlassen. Sicherlich zunächst das, was einzelne zu verantworten haben, was ich tue oder lasse. Aber dann doch eben all, was darüber hinaus geht.  Die Erzählung von Nabots Weinberg zeigt, jeder kann beteiligt sein, auch wenn er selbst nicht direkt in die Entscheidungsprozesse involviert ist, auch wenn er selbst nicht Hand anlegt.

Was bedeutet das für heute in den schwierigen Fragen von Krieg und Frieden?

1. Die zehn Gebote richten sich an das Tun oder Nicht tun eines jeden. Niemand ist von diesen Fragen ausgenommen. Niemand soll so tun, als ginge ihn das nichts an: die Bürgerkriege in Jugoslawien, der Kampf gegen den Terrorismus, die politische Stabilität in Afghanistan. Dafür sind nicht nur die Politiker allein verantwortlich, geschweige denn die Soldaten, sondern zumal in einer Demokratie, haben wir alle Anteil an der Diskussion, ob ein militärischer Einsatz zu rechtfertigen ist oder nicht.
Das halten die zehn Gebote fest: es ist meine Verantwortung. Jeder und jede von uns gefragt: was trägst du dazu bei, das Leben gedeiht und Menschen nicht dem Tod ausgeliefert sind. Das ist und bleibt eine Gewissenfrage an mich, auf die ich eine Antwort schuldig bin, ob nun direkt davon betroffen oder nicht.

2. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat daher schon in den neunziger Jahren des letzten Jahrhun-derts uns Orientierungspunkte an die Hand gegeben, die zur Schärfung des Gewissen beitragen sollten.
In der dritten Grundthese heißt es da: „Der Einsatz militärischer Gewalt zur Wahrung des Friedens und zur Durchsetzung des Rechts stellt eine äußerste Erwägung und Maßnahme (ultima ratio) dar. Es muss darüber gewacht werden, dass der Grenzfall wirklich Grenzfall bleibt.“
Die Frage, ob ein militärischer Einsatz moralisch zu rechtfertigen ist, hängt also in wesentliche an drei Prüffragen:
Dient er wirklich zur Wiederherstellung bzw. Wahrung des Friedens?
Dienst er zur Hilfe von Notopfern, die unter Gewalt und Verletzung der Menschenrechte zu leiden ha-ben?
Stellt er wirklich die äußerste Möglichkeit zur Bewältigung des Problems dar, oder gibt es nicht bessere gewaltfreie Lösungen?
Militärische Einsätze und damit staatlich autorisierte Gewalt sind also nicht von vornherein abzulehnen. Aber es bedarf einer scharfen Eingrenzung und der Entwicklung klarer Kriterien, wann ein solches Vor-gehen gerechtfertigt ist und wann nicht.

3. Gesteht die EKD also die moralische Rechtfertigung militärischer Einsätze in bestimmten Sonderfällen zu, so hält sie ebenso daran fest, was in der Bergpredigt klar über das Tötungsverbot und das Verhältnis zu Feinden gesagt ist:.

Der Einsatz von Gewalt, und das nicht nur physischer, sondern psychischer Gewalt entspricht nicht Got-tes Willen.
Wer immer das Schwert, die Bombe, die Mine, das Gewehr in die Hand nimmt, macht sich schuldig. Aber auch, wer die Wurzeln des Tötens nicht bekämpft, wie Missachtung, Geringschätzung, Neid. Auch der, der sagt, mich geht das ganze nichts an.
D. h. Jeder und jede ist betroffen und ist Gottes Versöhnung anbefohlen. Jeder von uns bedarf der Ver-söhnung mit Gott und seiner Vergebung.

Daher sind wir Christen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle leben können. So wie jeder und jede von uns auf Gottes Versöhnung mit uns Menschen angewiesen ist, so sind wir dazu aufgerufen, Anstifter der Versöhnung zwischen den Menschen zu sein.

Darum: wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, dass dein Bruder etwas gegen dich hat,
so lass dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit deinem Bruder und dann komm und opfere deine Gabe“, so heißt die Aufforderung in der Bergpredigt.

Mit dieser Aufforderung haben nach dem zweiten Weltkrieg Bürger und Kirchenleute der deutschen Stadt Kiel und der englischen Stadt Coventry ernst gemacht.

Beide Städte waren besonders betroffen von den Schrecken des Krieges. Menschen beider Städte wussten, was für Leid und Schrecken Feindschaft und Krieg bedeuten kann. Daher haben sie sich kurz nach dem Krieg zueinander aufgemacht, sich gegenseitig besucht, mit einander gesprochen, Gott und einander um Vergebung gebeten.
Zwei Zeichen waren wichtig bei der ersten Begegnung zwischen Kiel und Coventry. Das Gebet um Ver-gebung, wie wir zu Beginn des Gottesdienstes gebetet haben. Und eine besonderes Kreuz.
Beim ersten Besuch in Kiel übergab der Dekan der Kathedrale von Coventry dem Kieler Propsten ein Kreuz. Es bestand aus drei Nägeln der Kathredrale, die bei der totalen Zerstörung der Kirche zur Kreu-zesform zusammengeschmolzen waren. Dieses Zeichen der Zerstörung wurde zum Zeichen des Neube-ginns der Versöhnung zwischen den Völkern. Aus diesem Beginn wurde ein großes weltweites Versöh-nungswerk, das viele Städte umfasst, auch Hamburg.
Ich habe eine Kopie dieses Kreuzes zur Einführung als Militärpfarrer von den Kieler Pastoren geschenkt bekommen. Es begleitet mich seither in meiner Tätigkeit. Erinnert es mich doch, was unsere Aufgabe als Christen ist: Versöhnung und Frieden zu stiften.

Muss man manchmal das 5. Gebot brechen, um es zu halten?
Im äußersten Fall, ja, und nur, wenn es dem Leben und Frieden dient. Aber das wichtigere Aufgabe ist den Frieden und dem Leben zu dienen durch die Versöhnung.

Und der Friede Gottes, welcher höher ist, als unsere menschliche Vernunft, bewahre unsere Herzen und Sinne in Christus Jesus. Amen.

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